Rechtliches
Impressum
ANGABEN NACH § 5 DDG
NEOLEX GmbH
Schleißheimer Str. 23
80333 München
Deutschland
Geschäftsführer: Helge-Christian Gleiss
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 316306
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE465170232
Kontakt
Telefon: +49 89 2488198-80
E-Mail: mail@neolex.law
Berufsbezeichnung
Helge-Christian Gleiss: Patentanwalt (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland).
Aufsichtsbehörde und Kammer
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
www.patentanwalt.de
Die NEOLEX GmbH wurde am 29. September 2026 von der Patentanwaltskammer als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten insbesondere die Patentanwaltsordnung (PAO), die Berufsordnung der Patentanwälte sowie – im Bereich der europäischen Vertretung – der Verhaltenskodex des epi (epi Code of Conduct).
PAO und Berufsordnung sind auf den Seiten der Patentanwaltskammer abrufbar: Patentanwaltsordnung, Berufsordnung.
Europäische Zulassung
Helge-Christian Gleiss: Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (European Patent Attorney), eingetragen in der Liste der zugelassenen Vertreter beim Europäischen Patentamt und Mitglied des epi (Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter).
Einheitliches Patentgericht (UPC)
Helge-Christian Gleiss: Zugelassener Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (European Patent Litigator) und eingetragen in der beim Einheitlichen Patentgericht geführten Liste der Vertreter.
Berufshaftpflichtversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Hinweis zur Beratung
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Eine Mandatsbeziehung entsteht erst mit einer ausdrücklichen Beauftragung.
Urheberrecht
Inhalte, Texte und Grafiken dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlich zulässigen Fälle bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
